Wir behalten uns das Recht vor, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn ein Vertragspartner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder den geschlossenen Vertrag nicht einhält. Wird die Reise beispielsweise aufgrund von Naturkatastrophen, kriegerischen Auseinandersetzungen oder ähnlichem erheblich gefährdet, können natürlich beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Falls ein Sprachschüler in erheblichem Maße Anweisungen von Betreuern oder Lehrpersonal nicht befolgt, kann er im Extremfall (z.B. Alkoholmissbrauch, gewalttätige Handlungen u.ä.) nach Hause geschickt werden. Alle damit verbundenen Kosten trägt in diesem Fall der Vertragspartner.
Heinrich Sprachreisen behält sich das Recht bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, falls sich weniger als 20 Teilnehmer für die Sprachreise angemeldet haben.
Natürlich haben auch Sie das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Je nach Zeitpunkt des Rücktritts hat Heinrich Sprachreisen einen Anspruch auf folgende Entschädigungsleistungen:
Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung, die in gewissen Fällen den Reisepreis bis zu 100% zurückerstattet. Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!